Sperrung der Straße Schwarzerlenweg in 18198 Kritzmow

Im Zeitraum vom 18.09.2019 bis voraussichtlich zum 20.09.2019 erfolgt aufgrund von Straßenbauarbeiten der Firma Wahl Straßenbau & Co. KG aus Rostock eine Vollsperrung der Straße „Schwarzerlenweg“ in Höhe Nummer 10 und 11.

Bis an den Baubereich kann von beiden Seiten herangefahren werden.

 

Amt Warnow-West
FB Bauverwaltung

A 20 zwischen Rostock Südstadt und Bad Doberan wird erneuert

In zwei Bauabschnitten wird die Fahrbahndecke auf den 3,2 Kilometern der Autobahn 20 zwischen den Anschlussstellen (AS) Rostock Südstadt und Bad Doberan erneuert. Im Zuge der Arbeiten werden zudem die Auf- und Abfahrtsrampen der AS Rostock West instandgesetzt.

Zunächst wird die A 20 im genannten Abschnitt in Fahrtrichtung Lübeck saniert. Dafür wird ab Montag, 26. August 2019, die Baustellensicherung aufgebaut. Ab 16. September 2019 wird die Fahrbahn in Richtung Lübeck gesperrt. Der Verkehr wird dann auf jeweils zwei verengten Spuren auf der Fahrbahn in Richtung Rostock an der Baustelle vorbeigeleitet. Die Anschlussstelle Rostock West in Fahrtrichtung Lübeck ist während der Bauarbeiten gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die U 25 bzw. 52 ab der AS Bad Doberan über die Landesstraßen 10 und 13 und ist ausgeschildert. Bis Ende November sollen die Arbeiten auf diesem Abschnitt der A 20 in Richtung Lübeck abgeschlossen sein.

Von März bis Juni 2020 nimmt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr die Fahrbahn in Richtung Stettin in Angriff. Äquivalent zum ersten Bauabschnitt wird dann die Richtungsfahrbahn Stettin gesperrt und der gesamte Verkehr über die Gegenfahrbahn geleitet. Dann wird die Anschlussstelle Rostock West in Fahrtrichtung Stettin gesperrt. Die Umleitung erfolgt analog zur Sperrung der Gegenseite.

Die Sanierung der Fahrbahn ist dringend erforderlich, weil die Asphaltbinder- und Deckschichten tiefe Risse aufweisen. Bei Asphaltuntersuchungen im vergangenen Jahr wurden diese starken Schäden festgestellt. Dieser Abschnitt der A 20, im Jahr 2000 fertiggestellt, ist einer der höchstbelasteten Straßenabschnitte in M-V mit täglich 40.000 bis 45.000 Fahrzeugen. Die Kosten für die gesamte Baumaßnahme in Höhe von knapp 4,9 Millionen Euro trägt der Bund.

Die Autofahrer werden um Verständnis für die dringend erforderlichen Bauarbeiten und die damit einhergehenden Verkehrseinschränkungen gebeten.

Nr.205/19  | 20.08.2019  | EM  | Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Gemeindevertretersitzung am 27.08.2019

Halbseitige Sperrung der Straße Wilsener Weg in 18198 Kritzmow

Im Zeitraum vom 24.07.2019 bis voraussichtlich zum 11.10.2019 erfolgt aufgrund von Bauarbeiten der Firma Rainer Bauer, Straßen-Garten-Landschaftsbau aus Kritzmow eine halbseitige Sperrung des „Wilsener Wegs“ im Bereich Nummer 23-29 für einen gemeindlichen Gehwegbau. Die Ausführung ist zeitlich in 3 Bauabschnitten vorgesehen. Der übrige Straßenbereich kann ohne Einschränkungen befahren werden.

Amt Warnow-West
FB Bauverwaltung

Illegale Grünschnitt- und Gartenabfälle sowie Müllablagerungen auf öffentlichen Grundstücken in der Gemeinde Kritzmow

Erneut wurden illegale Ablagerungen im Gemeindegebiet Kritzmow festgestellt. Insbesondere sind z.B. folgende Bereiche betroffen:

  1. Wohngebiet „Am Wald“ – Spazier-und Wanderweg entlang des westlichen Wohngebietsortsrandes und dem angrenzenden Waldgrundstück
  2. Wilsener Weg vom Gewerbegebiet zur Landesstraße 10 (abgepollerter Bereich)
  3. Wilsener Weg/Abzweigung zur Autobahnbrücke
  4. Wohngebiet Weitenmoor – Grüngürtel entlang des Rundweges sowie innerhalb des Wohngebiets gelegene Grünflächen

Derartige Entsorgungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und schaden unserem Naturhaushalt. Zudem leidet das Erscheinungsbild unserer Gemeinde erheblich unter derartigen illegalen Deponien.

Sofern kein Verursacher ermittelt werden kann, muss dann auch noch oftmals die Allgemeinheit für die Beräumungskosten aufkommen.

Aus gegebenen Anlass wird daraufhin gewiesen, dass der Außendienst des

Amtes Warnow-West ein besonderes Augenmerk auf die bereits bekannten Ablagerungsstellen legen und überwachen sowie weitere Kontrollen im Gemeindegebiet durchführen wird.

Nachweisliche Umweltsünder werden angezeigt und müssen mit Bußgeldern zwischen 5 und 1.000 Euro entsprechend der Grünflächensatzung der Gemeinde rechnen.

 

Der Bürgermeister
Gemeinde Kritzmow

 

Ordnung und Sauberkeit – Ein Fall für Alle!

Keine Gartenabfälle auf öffentlichen Grundstücken bzw. Grünflächen entsorgen

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

alle wollen gerne in einer sauberen Gemeinde leben. Jeder weiß, eine saubere Gemeinde bekommen wir nicht nur, weil sie turnusmäßig gesäubert wird. Eine saubere Gemeinde bekommen wir nur dann, wenn auch jeder Einzelne seinen Beitrag dazu leistet.

Daher möchten wir aus gegebenem Anlass auf die vorherrschende illegale Abfallsituation auf öffentlichen Flächen in unseren Wohngebieten aufmerksam machen und auf die geltende Grünflächensatzung der Gemeinde Kritzmow hinweisen.

Gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 3 der Grünflächensatzung der Gemeinde Kritzmow ist es verboten die Anlagen durch Papier, Glas und andere Abfallstoffe zu verunreinigen.

Grünschnitt, Gras und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt, ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist illegal.

Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?

Die Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem Gewohnheit und Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Die angrenzenden Grün- und Waldflächen an den Privatgrundstücken werden folglich mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle usw. nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so eine wilde Mülldeponie entwickelt.

Entsprechend der Grünflächensatzung der Gemeinde handelt es sich zudem bei solchen Ablagerungen um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße von

5 EUR bis 1.000 EUR geahndet werden kann.

 

Helfen Sie daher mit, die Gemeinde und in diesem Fall insbesondere die öffentlichen Flächen in und um unsere Wohngebiete herum sauber zu halten.

Ihre Mitbürger werden es Ihnen danken.

 

 

Leif Kaiser
Bürgermeister Gemeinde Kritzmow

Gemeindevertretersitzung am 14.05.2019

Illegale Müllablagerung auf öffentlichem Grundstück der Gemeinde Kritzmow

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

aus gegebenen Anlass macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass auf der vorgelagerten Grünfläche beim Sportplatz in Kritzmow am 29.03.2019 eine Illegale Müllablagerung festgestellt wurde.

Es handelt sich hierbei um eine Ablagerung von alten Holztüren und Restholzstücken.

Derartige Entsorgungen sind kein Kavaliersdelikt, zumal für die anfallenden Beräumungskosten, sofern kein Verursacher festgestellt werden kann, oftmals die Allgemeinheit aufkommen muss.

Sollten Sie sachdienliche Hinweise zur Feststellung des Verursachers oder der Verursacher geben können, wenden Sie sich bitte an das Amt Warnow-West unter der

Telefonnummer: 038207/6330 oder per E-Mail amt@warnow-west.de.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

 

Der Bürgermeister
Gemeinde Kritzmow

Verfassungsfeindliche Schmierereien auf Kinderspielplatz „Am Weitenmoor“ in Kritzmow – Belohnung für sachdienliche Hinweise

Am 12. März 2019 wurden auf einem Kinderspielgerät des Spielplatzes „Am Weitenmoor“ in Kritzmow verfassungsfeindliche Schmierereien festgestellt.

Für Hinweise, die zur Feststellung des oder der Täter führen, setzt die Gemeinde Kritzmow

eine                 Belohnung in Höhe von 500 Euro             aus.

Ihre Hinweise nimmt das Amt Warnow-West entgegen unter

E-Mail:            amt@warnow-west.de

Telefon:           038207 633 0

In den letzten Jahren kam es in der Gemeinde häufig zu Schmierereien und Graffiti an gemeindlichem Eigentum. Diese Sachbeschädigungen dürfen wir nicht hinnehmen. Insbesondere dürfen wir sie dann nicht hinnehmen, wenn sie sich gegen die Grundwerte unserer Demokratie richten, die so wesentlich für unsere Lebensqualität sind.

 

Der Bürgermeister
Gemeinde Kritzmow